Datum/Zeit
Date(s) - 15/03/2017
9:00 - 16:00
Veranstaltungsort
Herrenberg, Rathaus, Ratssaal
Kategorien
Auch nach dem Tod einer Person können noch Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden. Egal ob der Schuldner verstorben ist, oder der Schuldner Erbe wurde.
Laut § 1922 BGB geht das Vermögen nach dem Tod auf eine andere Person über, d. h., dass der Rechtsnachfolger das gesamte Vermögen zunächst erbt. Ausnahmen davon bilden die Buß- und Zwangsgelder.
Tagesordnung
Wie gehe ich vor, wenn der Schuldner verstorben ist ?
Wie gehe ich vor, wenn der Schuldner Erbe wurde ?
Wie verhält es sich bei einer Mehrheit von Erben ?
Wie erfahre ich ob der Schuldner verstorben ist oder Erbe wurde ?
Ermitteln der Erbmasse im positiven Sinne
Kann man ohne weiteres gegen einen Erben wegen Schulden des Verstorbenen weiter vollstrecken?
Was ist zu beachten wenn der Schuldner nicht Alleinerbe wurde ?
Vorgehen gegen eine Erbengemeinschaft im Grundbuch
Was passiert, wenn eine Nachlassverwaltung oder -Insolvenz angeordnet wurde ?
Meinungsaustausch
Referentin: Karola Singer
Buchung
Die Veranstaltung ist ausgebucht.