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Datum/Zeit
Date(s) - 01/06/2017
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Leinfelden-Echterdingen, Zehntscheuer Echterdingen

Kategorien


Obwohl Niederschlagung und Erlass nur teilweise eine Aufgabe der Gemeindekasse ist, ist die Vollstreckungsbehörde als Teil der Kasse doch stark damit beschäftigt. Die Festsetzung von Nebenforderungen ist jedoch originär Aufgabe der Kasse.

Nicht nur die Folge einer solchen Maßnahme hat Auswirkungen auf die Kassengeschäfte, vielmehr hat die Gemeindekasse u. U. sogar die Aufgabe, nicht mehr werthaltige Beträge aus bilanztechnischen Kriterien auszubuchen.

Bei der Festsetzung von Nebenforderungen ist zunächst zu prüfen, welche gesetzlichen Nebenforderungen zu berechnen und geltend zu machen sind.

Beim Erlass von Nebenforderungen ist die Kasse vordergründig betroffen.

Tagesordnung

Was bedeutet Niederschlagung?

  • Niederschlagung mit Eintrag in die Niederschlagungskartei
  • Niederschlagung ohne Eintragung in die Niederschlagungskartei

Welche Folgen hat eine Niederschlagung ?

Erlass von Forderungen

  • Voraussetzungen
  • Zuständigkeit nach Beträgen und Forderungsart
  • Folgen der Entscheidung

Welche Nebenforderungen gibt es ?

  • im öffentlichen Bereich
  • im privatrechtlichen Bereich
  • Berechnung von Gebühren und Auslagen nach der VO zum VwVG, wer ist zuständig ?
  • Berechnung und Anforderung nach der Abgabenordnung (i. V. m. KAG)
  • Berechnung und Anforderungen von Nebenforderungen nach BGB und ggf. anderen Vorschriften

Musterformulierungen

Referentin: Karola Singer

BW Seminar Niederschlagung und Erlass, Geltendmachung von Nebenforderungen 201708

Buchung

Die Veranstaltung ist ausgebucht.