Datum/Zeit
Date(s) - 30/05/2017
9:00 - 16:00
Veranstaltungsort
Walldorf, Feuerwehrhaus
Kategorien
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Sachaufklärung hat sich das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gravierend geändert. Ob gut oder schlecht bleibt dahingestellt.
Tatsache ist, dass sich die Gerichtsvollziehergebühren doch merklich erhöht haben.
Da das LVwVG für Baden-Württemberg den Kommunen das Recht einräumt, die EV von ihren eigenen Schuldnern abzunehmen, bietet sich immer mehr an davon Gebrauch zu machen.
Das Seminar zeigt neben den gesetzlichen Vorschriften taktische Wege auf, Erkenntnisse vom Schuldner zu erhalten, die evtl. durch den Gerichtsvollzieher nicht erhoben werden.
Tagesordnung
Rechtsgrundlagen
- § 802a ff ZPO
- § 16 LVwVG , § 27 LVwVfG
- § 284 AO
Welche Voraussetzungen sollten gegeben werden um das Verfahren einzuleiten ?
Kann der Außendienst die Vermögensauskunft erheben ?
Wie kann ich taktisch mit § 802b ZPO bzw. § 258 AO umgehen ?
Ausfüllen des “amtlichen” Vordrucks
Muss die EV immer abgenommen werden ?
Meinungsaustausch
Referentin: Karola Singer
Buchung
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