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Datum/Zeit
Date(s) - 04/04/2019
9:30 - 16:30

Veranstaltungsort
Rottweil, Neues Rathaus, Sitzungssaal

Kategorien


Zwangsversteigerung von unbeweglichem Vermögen und was passiert danach?

Die Zwangsversteigerung von Grundstücken ist für die Kommunen von großer Bedeutung. Egal ob sie den Antrag auf Versteigerung stellt oder ob das Verfahren von einem Gläubiger des Grundstückseigentümers betrieben wird.

Nicht alle Ansprüche der Kommune können trotz Versteigerung vereinnahmt werden. Gibt es Maßnahmen, um zumindest einen Teil der Forderung noch zu holen?

Tagesordnung

Voraussetzungen für einen Antrag der Kommunen auf Versteigerung eines Grundstück

  •  Zuständigkeit, Form eines Antrages
  •  Forderungen der Kommune

Beitritt, wenn ein anderer Gläubiger den Versteigerungsantrag gestellt hat

  • Zeitlicher Rahmen für den Beitritt
  • Welche Wirkung hat der ein Beitritt

Anmeldung von Forderungen

  • Form und Wirkung
  • Überwachung

Forderungen und Rangklassen

Aussetzung des Verfahrens

Versteigerung, Zuschlag und Verteilung des Erlöses

Nicht befriedigte Forderungen

  • Welche angemeldeten Forderungen werden nicht aus dem Erlös bezahlt?
  • Welche Folgemaßnahmen sind notwendig, um noch einen Teil oder alles zu bekommen?

Wie kann der Ersteigerer herangezogen werden?

Referentin: Karola Singer

Anmeldung: Seminaranmeldung Verband

BW-Seminar 201903 Zwangsversteigerung von unbeweglichem Vermögen