Datum/Zeit
Date(s) - 04/04/2019
9:30 - 16:30
Veranstaltungsort
Rottweil, Neues Rathaus, Sitzungssaal
Kategorien
Zwangsversteigerung von unbeweglichem Vermögen und was passiert danach?
Die Zwangsversteigerung von Grundstücken ist für die Kommunen von großer Bedeutung. Egal ob sie den Antrag auf Versteigerung stellt oder ob das Verfahren von einem Gläubiger des Grundstückseigentümers betrieben wird.
Nicht alle Ansprüche der Kommune können trotz Versteigerung vereinnahmt werden. Gibt es Maßnahmen, um zumindest einen Teil der Forderung noch zu holen?
Tagesordnung
Voraussetzungen für einen Antrag der Kommunen auf Versteigerung eines Grundstück
- Zuständigkeit, Form eines Antrages
- Forderungen der Kommune
Beitritt, wenn ein anderer Gläubiger den Versteigerungsantrag gestellt hat
- Zeitlicher Rahmen für den Beitritt
- Welche Wirkung hat der ein Beitritt
Anmeldung von Forderungen
- Form und Wirkung
- Überwachung
Forderungen und Rangklassen
Aussetzung des Verfahrens
Versteigerung, Zuschlag und Verteilung des Erlöses
Nicht befriedigte Forderungen
- Welche angemeldeten Forderungen werden nicht aus dem Erlös bezahlt?
- Welche Folgemaßnahmen sind notwendig, um noch einen Teil oder alles zu bekommen?
Wie kann der Ersteigerer herangezogen werden?
Referentin: Karola Singer
Anmeldung: Seminaranmeldung Verband