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Datum/Zeit
Date(s) - 07/11/2018
9:30 - 16:00

Veranstaltungsort
Reutlingen, Rathaus, Sitzungssaal

Kategorien


Seminarinhalt
Trotz P-Konto und automatischer Anhebung der Pfändungsfreigrenze nach § 850 ZPO stellt die Pfändung von Forderungen und Rechte die effektivste Maßnahme dar. Vorteil bei der Forderungspfändung ist, dass auch künftige Ansprüche des Vollstreckungsschuldners gepfändet werden können. Auch wenn eine Abtretung durch den Drittschuldner ausgeschlossen wurde, kann eine Forderungspfändung trotzdem noch erfolgreich verlaufen.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern neben den grundsätzlich bekannten Möglichkeiten auch besondere Pfändungsmöglichkeiten aufzeigen.

Tagesordnung

– Rechtliche Grundlagen und Aufbau einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung
– Möglichkeiten der Lohnpfändung unter der Pfändungsfreigrenze bei weiteren Einkünften des Schuldners
– Sind immer Familienangehörige zu berücksichtigen, was sagt die Lohnsteuerkarte?
– Beachtung der Ansprüche der Gläubigerin – z. B. öffentliche Grundstückslast
– Was ist bei Abtretung / Verpfändung durch den Schuldner eventuell noch zu unternehmen?
– Was ist zu beachten bei
– Pfändung bei der Insolvenz?
– Pfändung vor dem Tod des Vollstreckungsschuldners?
– Meinungsaustausch

Referentin: Karola Singer

Anmeldung: Seminaranmeldung Verband

BW-Seminar 201804 Pfändung von Forderungen und Rechte