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Datum/Zeit
Date(s) - 19/09/2017
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Landratsamt Emmendingen, Sitzungssaal

Kategorien


Auch nach dem Tod einer Person können noch Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden. Egal ob der Schuldner verstorben ist, oder der Schuldner Erbe wurde.

Laut § 1922 BGB geht das Vermögen nach dem Tod auf eine andere Person über, d. h., dass der Rechtsnachfolger das gesamte Vermögen zunächst erbt. Ausnahmen davon bilden die Buß- und Zwangsgelder.

Tagesordnung

Wie gehe ich vor, wenn der Schuldner verstorben ist ?

Wie gehe ich vor, wenn der Schuldner Erbe wurde ?

Wie verhält es sich bei einer Mehrheit von Erben ?

Wie erfahre ich ob der Schuldner verstorben ist oder Erbe wurde ?

Ermitteln der Erbmasse im positiven Sinne

Kann man ohne weiteres gegen einen Erben wegen Schulden des Verstorbenen weiter vollstrecken?

Was ist zu beachten wenn der Schuldner nicht Alleinerbe wurde ?

Vorgehen gegen eine Erbengemeinschaft im Grundbuch

Was passiert, wenn eine Nachlassverwaltung oder -Insolvenz angeordnet wurde ?

Meinungsaustausch

Referentin: Karola Singer

Bitte beachten: Füllen Sie für jeden Teilnehmer eine Buchungsanmeldung aus. Es erleichtert uns die Arbeit.

BW Seminar 201710: Der Schuldner im Erbfall

Buchung

Die Veranstaltung ist ausgebucht.