Datum/Zeit
Date(s) - 12/09/2016 - 13/09/2016
9:00 - 16:30
Veranstaltungsort
Reutlingen, Rathaus, Sitzungssaal
Kategorien
Seminarinhalt
Das 2-tägige Seminar ist so aufgebaut, dass die wichtigsten Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Baden-Württemberg, Teile der Abgabenordnung und
der Zivilprozessordnung am ersten Tag besprochen und erläutert werden.
Am zweiten Tag werden Anträge an den Gerichtsvollzieher, an den eigenen Vollstreckungsbeamten sowie Pfändungs- und Einziehungsverfügungen, z. B. an Banken, Lebensversicherungen
oder Bausparkassen erstellt und deren Inhalt erklärt. Ebenso die Folgen der Anträge bzw. Verfügungen.
Tagesordnung
Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz
– §§ 1 – 11 LVwVG
– § 15 und 15a LVwVG
Abgabenordnung
– § 249 Abs.2, §§ 251, 258, 260 – 264, 266, 267, 281 – 283, 285, 286, 292 – 316
Zivilprozessordnung
– §§ 802a – 802 l, § 807 ff. und §§ 850 ff. ZPO
Antrag an den Gerichtvollzieher wegen öffentlich-rechtlichen Forderungen
– Welche Anträge können mit einem Vordruck gestellt werden ?
– Welche Folgen hat der umfangreiche Antrag ?
Antrag an den Gerichtsvollzieher wegen öffentlich-rechtlichen Forderungen
– Umfang der Anträge
– Kosten der Antragstellung
Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach § 15 i.V.m. §§ 309 ff AO
– Welchen Inhalt muss eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung haben?
– Welche Wirkung hat eine Pfändung ?
– Welche Folgen kann eine Pfändung für Gläubiger, Drittschuldner und Schuldner haben ?
– Ablösung von Forderungen
– Musterbesprechung
Fragen der Teilnehmer
Es wird gebeten das LVwVG, die AO und die ZPO mitzubringen
Referentin: Karola Singer
Stadtkämmerei Stuttgart
Teilnahmgebühren pro Person Mitglieder: 60 Euro Nichtmitglieder: 120 Euro
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