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Datum/Zeit
Date(s) - 08/05/2019
9:30 - 16:30

Veranstaltungsort
Gerlingen, Rathaus

Kategorien


Seminarinhalt
Vor allem für neue Mitarbeiter stellt sich oft die Frage, darf und wenn ja warum darf ich
vollstrecken? Das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz gibt die Antworten dazu.
Das Seminar erläutert zunächst die Voraussetzungen und den Inhalt der „Titel“ nach
dem LVwVG und zeigt einen Teil der unzähligen Möglichkeiten der Vollstreckungsmöglichkeiten
auf.

Tagesordnung

Der Verwaltungsakt
– Aufbau, notwendiger Inhalt
– Adressierung, Zugang
– Rechtsmittel dagegen und deren Folgen
– Aussetzung der Vollziehung
Welche Maßnahmen sind verhältnismäßig und zielführend?
Voraussetzungen für die Vollstreckung eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages
– Vorgehen, wenn nicht nach dem LVwVG vollstreckt werden darf
Gläubiger, die unter das LVwVG fallen und Ausnahmen
Allgemeine Voraussetzungen
Besondere Voraussetzungen
Aussetzung der Vollstreckung
Aufzählung und Hinweise für verschiedene Vollstreckungsmöglichkeiten
Meinungsaustausch

Referentin: Karola Singer

Anmeldung: Seminaranmeldung LV Baden-Württemberg

BW-Seminar 201904 Grundlagen für die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen